1. Behördliche Bedingungen
- Antrag L17 – (v .d. Begleitperson/en eine Führerscheinkopie (max. 2 Begleiter)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Kopie Reisepass
- 2 EU- Passfotos (frühestens 3 Monate vor Prakt. Prüfung)
- Ärztliche Untersuchung(gültig 18 Monate) Ärzteliste hängt in der Fahrschule
- Alter für den Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
- Erste Hilfe Kursbestätigung (mind. 6 Std. ) Kurse: (Rotes Kreuz, ASB ) lt. Aushang in der Fahrschule
2. Erste Ausbildungsphase
20 Einheiten Theorie/Grundwissen
12 Einheiten Theorie/Modul B
19 Einheiten Praxis (12 EH Praxis, 3 x Überprüfungsfahrt inkl. Besprechung)
Nach 12 Einheiten Praxis in der Fahrschule: Abholung des Bescheides(18 Monate gültig) ,von Bewerberin/Bewerber bei der BH Urfahr-Umgebung. Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides hat die Bewerberin/Bewerber die praktische Hauptschulung in Form von Ausbildungsfahrten durchzuführen. Dafür können höchstens zwei Begleiterinnen/Begleiter namhaft gemacht werden. Insgesamt müssen mindestens 3000km Ausbildungsfahrten absolviert werden.
Jede Ausbildungsfahrt ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von der Bewerberin/dem Bewerber unterschrieben werden.
Alle 1000km ist eine Überprüfungsfahrt in der Fahrschule zu absolvieren.
Kurse:
5 Wochen Kurse DIENSTAG UND DONNERSTAG 18.00-20.30 Uhr
2 Wochen Kurse (Schnellkurse) www.fahrschule-myfrieds.at (Ferien)
Fahrstunden: MONTAG BIS FREITAG 8.00 bis 17.30 Uhr
3. Prüfungen
Theoretische Prüfung
Sofort nach Absolvierung des Theoriekurses möglich.
- Anmeldung: 10 Tage vorher eine Vorprüfung in der Fahrschule (mindestens 90%) absolvieren.
- Prüfung: Donnerstag ab. 13.30 Uhr in Ottensheim, Hostauerstr. 87 (alle 14 Tage).
- Mitzubringen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und die gelbe Kurskarte).
Praktische Prüfung – Anmeldung 10 Tage vorher
Ab Vollendung des 17. Lebensjahres
Freitag ab 8.00 Uhr in Ottensheim Prüfungszeit: Am Montag vor der Prüfung im Büro anrufen.
Der L17-Bescheid, die Kurskarte und ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sind mitzubringen.
Die Prüfung L17 wird mit dem eigenen PKW (muss 5 Türen haben) absolviert.
4. Führerscheinausstellung
Am Prüfungstag wird ein Übergangsführerschein ausgestellt und ein Kostenblatt mit Zahlschein ausgehändigt. Nach der Einzahlung wird der Scheckkartenführerschein zugeschickt.
5. Zweite Ausbildungsphase
Fahrsicherheitstraining mit Verkehrspsycholgischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkerberechtigung (Fahrschule Steininger (Enns) , ÖAMTC, ARBÖ usw.)
Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkerberechtigung (Fahrschule).